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BGH, 14.01.1954 - 4 StR 591/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 4 StR 591/53
Nach der Rechtsprechung des Senats kann nämlich eine sachliche Begünstigung auch durch Mitwirken zum Absatz der durch ein Verbrechen oder Vergehen erlangten Sachen begangen werden, wenn dies in der Absicht geschieht, den Vortäter hierdurch vor einer Entziehung der Sachen durch den Eigentümer oder die Obrigkeit zu bewahren, was indessen nicht der einzige Zweck seines Handelns zu sein braucht (BGHSt 2, 362). - RG, 15.01.1942 - 2 D 466/41
Vorteile i. S. des § 257 StGB. können, auch wenn sie in anderen als den durch die …
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 4 StR 591/53
Dabei genügt hinsichtlich des Bewusstseins, dass der Vortäter irgendein Verbrechen oder Vergehen begangen und daraus einen Vorteil erhalten habe, bedingter Vorsatz (RGSt 76, 31, 34).